Allgemeine Geschaftsbedingungen mit Haus- und Benutzungsordnung

1. Allgemeines

1. Allgemeines
1.1. Die Haus- und Benutzungsordnung ist für alle Gäste, Besucher und sonstige Benutzer verbindlich. Mit dem Betreten der Anlage „Weiss Sauna“ werden diese sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Regelungen anerkannt.
1.2. Folgende Benutzungsbedingungen dienen der Sicherheit, Ordnung und dem Wohlbefinden aller Gäste im gesamten Bereich der Anlage, einschließlich aller Außenbereiche. Eine Verletzung dieser Ordnung kann den Ausschluss von der Nutzung des Betriebes zur Folge haben.
1.3. Sämtliche Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder allgemeinen Beschädigungen jeglicher Art haftet der Verursacher für den eingetretenen Schaden.
1.4. Aus Gründen des eigenen Vorteils, aber auch aus Rücksicht auf andere Besucher, die Entspannung suchen, muss sich jeder Saunagast ruhig verhalten.

2. Besondere Bestimmungen für den Saunabereich

2.1. Vor der Nutzung der Saunakabinen ist jeder Saunanutzer dazu verpflichtet, sich gründlich zu reinigen.
2.2. Die Benutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Es ist allgemein bekannt, dass die Benutzung einer Sauna mit einer Belastung für den Körper verbunden ist. Von daher kann die Sauna nur von Personen genutzt werden, die sich aufgrund ihres allgemeinen Gesundheitszustandes dazu in der Lage fühlen. Da dem Betreiber der Gesundheitszustand der Gäste regelmäßig nicht bekannt ist, ist im Zweifel ein Arzt zu befragen.
2.3. Traditionell bestehen in den Schwitzräumen besondere Umgebungsbedingungen, wie z.B. hohe Raumtemperaturen, ca. 40 °C im Fußbodenbereich und bis zu 100 °C im Deckenbereich, gedämpfte Beleuchtung, Stufenbänke und unterschiedliche Wärmequellen. Diese erfordern vom Anwender besondere Vorsicht. Der Aufenthalt in den Saunakabinen sollte daher in Abhängigkeit von eigenem Wohlbehagen und nicht von, durch die Uhr kontrollierten Zeitspannen erfolgen.
2.4. Insbesondere eine Berührung des Ofens, sowie der Dampfaustrittsöffnungen sind ebenso zu unterlassen, wie das Hantieren an Thermostaten, Thermometern und anderen technischen Einrichtungen der Sauna.
2.5. Der Gebrauch eigener, selbst mitgebrachter Badeessenzen ist aus Gründen der Sicherheit nicht erlaubt. Dies gilt auch für Einreibemittel, Honige oder Öle und ähnliches. Bei Verstößen besteht durch die Gefahr möglicher Entzündungen und Verpuffungen höchste Gefahr für die eigene Gesundheit und die der anderen Gäste.
2.6. Kindern bis zu einem Alter von 16 Jahren ist der Saunabesuch nur in Begleitung Erwachsener gestattet.
2.7. Kosmetische Handlungen, wie das Färben der Haare, die Entfernung von Körperbehaarung, das Schneiden von Nägeln und Ähnliches sind nicht gestattet.

3. Nutzung des Schwimmteichs

3.1. Die Nutzung des Schwimmteiches dient der Abkühlung nach dem Saunagang. Aufgrund der deutlichen Temperaturunterschiede zu den Schwitzräumen können gesundheitliche Beschwerden, z.B. Kreislaufprobleme beim Einstieg in den Schwimmteich nicht vollständig ausgeschlossen werden. Um Badeunfälle zu vermeiden, empfehlen die Betreiber den Gästen daher, nicht unbeaufsichtigt in den Teich zu steigen und sich während des Badens an der Einstiegsleitern festzuhalten. Dies gilt insbesondere im Winter, wenn der Teich mit einer Eisschicht bedeckt ist.
3.2. Der Schwimmteich ist entsprechend den abgetrennten Saunaräumen in 3 Bereiche eingeteilt; jeder Saunanutzer ist berechtigt, den seiner Sauna zugewiesenen Bereich des Teiches zu nutzen. Das Schwimmen in einem anderen Teil ist aus Rücksicht auf die anderen Gäste nicht gestattet.
3.3. Die Tiefe des Teiches beträgt 2,40 m. Nichtschwimmern ist die Benutzung des Teiches daher (selbst mit Schwimmhilfen) nicht gestattet. Kinder sind während ihres Aufenthalts im Teich stets von erwachsenen Personen zu beaufsichtigen.
3.4. Das Turnen an den Einstiegsleitern und Halterungen sowie das Verlassen der Becken auf nicht vorgegebenen Weg sind nicht gestattet.
3.5. Bei Gewitter ist der Außenbereich unverzüglich zu verlassen.

4. Verhalten in den Abkühl- bzw. Ruheräumen; Nutzung sonstiger Einrichtungen

4.1. Nach dem Aufenthalt in den Schwitzräumen ist vor der Benutzung der Ruheliegen oder der Stühle der Schweiß abzuduschen.
4.2. Die Ruheliegen und Massagesessel dürfen nur mit einem Bademantel oder einer Körpergroßen, trockenen Unterlage benutzt werden.
4.3. Saunagäste, die sich in Gastronomiebereich aufhalten, müssen einen Bademantel oder zumindest ein den Körper völlig umhüllendes trockenes Saunatuch tragen.
4.4. In der gesamten Anlage inklusive dem Terrassenbereich besteht uneingeschränktes Rauchverbot.
4.5. Im gesamten Saunabereich ist das Fotografieren, Filmen oder der Gebrauch von Mobiltelefonen nicht gestattet.

5. Speisen und Getränke

Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken, ist mit Ausnahme von Babynahrung für Kinder unserer Gäste nicht gestattet.

6. Videoüberwachung

Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass in Sinne der Sicherheit unserer Gäste eine Videoüberwachung stattfindet. Sie dient der Diebstahl- und Unfallprävention, um Vandalismus vorzubeugen und um unseren Gästen Sicherheit zu gewährleisten. Eine Videoüberwachung der abgeschlossenen Saunabereiche sowie des Schwimmteiches und des Gastronomiebereiches erfolgt dabei zum Schutz der Privat- und Intimsphäre unsere Gäste nicht.

7. Haftung bei Schadensfällen

7.1. Die Gäste benutzen die Einrichtungen ausdrücklich auf eigene Gefahr. Der Betreiber oder seine Erfüllungsgehilfen haften – außer für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die auf den Einstellplätzen der Anlage abgestellten Fahrzeuge. Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt eintreten oder nicht erkannt werden, haftet der Betreiber nicht.
7.2. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nur bei eigenem Verschulden nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigungen der Sachen durch Dritte.

8. Reservierung und Stornierung

8.1. Eine kostenlose Stornierung ist nur bis 72 Stunden vor dem reservierten Termin möglich. Bei einer Stornierung weniger als 72 Stunden fällt eine Stornogebühr in Höhe des Grundpreises an.
8.2. Verspätet sich der Gast zu einem reservierten Termin, hat er nur Anspruch auf die verbleibende Restzeit seines gebuchten Termins.
8.3. Saunahaus – die Anzahlung i.H.v. 50% ist bei Reservierung sofort fällig. Bei Absage kürzer als einen Monat ist die Anzahlung nicht mehr erstattungsfähig. Die Restzahlung ist spätestens 2 Wochen vor dem Termin zu leisten und bei Absage kürzer als 2 Wochen nicht mehr erstattungsfähig.

Die Geschäftsleitung Stand: 01.01.2022